Hallo liebe Schützenkamerad(inn)en!

Die Bayerische Landesregierung hat zwar die 15. BayIfSMV mit all ihren negativen Auswirkungen auf unseren Rundenwettkampf und Schießsport über den 09. Februar 2022 hinaus nun bis 23. Februar 2022 verlängert, aber wenn wir weiterhin auf die Politik warten …

Wir haben beschlossen, den Rundenwettkampf 2021/2022 ab dem 4. März 2022 für Luftgewehr und 25M-Pistole sowie ab dem 11. März für Luftpistole und Auflage unter den zu diesen Zeitpunkten gültigen Auflagen fortzuführen.

(Das heißt, sollte die 2G-Plus-Regel bis dahin nicht fallen, was wir aber alle hoffen und auch vermuten, werden wir auch unter 2G-Plus fortführen.

Mittlerweilen ist ein Großteil “geboostert”, vermutlich hat der Eine oder Andere zwischenzeitlich auch einen Genesenen- oder Impfstatus erreicht, so dass nur noch vereinzelt ein Schnelltest für 2G-Plus erforderlich sein wird. Und minderjährige Schüler sind im Rahmen ihrer Schultestungen sowieso von dieser Regel ausgenommen. Aber wie gesagt, wir hoffen, dass bis dahin zumindest das Plus aus der 2G-Regel fällt.)

Stand 17.02.2022:

Aktuell gilt für den “aktiven Schießvorgang” am Schießstand samt Vor- und Nachbereitungsphase in den entsprechenden Räumlichkeiten wieder die 3G-Regel (geimpft – genesen – aktuell getestet). Für den Aufenthalt(!) vor- und nachher in der Gastronomie (gaststättenrechtlich erlaubte Räumlichkeiten) gilt jedoch aktuell weiterhin die 2G-Regel (geimpft oder genesen)!

Zum aktuell gültigen Status informiere Dich auf der BSSB-Webseite:
https://www.bssb.de/service/themen/corona

Wie und in welchem Umfang machen wir weiter?

Luftgewehr/25M-Pistole hatten letztes Jahr nur 3 Durchgänge absolviert und beginnen somit am 4. März mit Durchgang 4.

Luftpistole/Auflage hatten bereits 4 Durchgänge geschossen und beginnen demnach am 11. März mit Durchgang 5.

In allen 4 Wettbewerben enden wir offiziell nach dem 8. Durchgang am 29. April bzw. 6. Mai.

Die LG-GOL-A hatte bereits 4 Durchgänge fertig. Damit wir zumindest 1x Jeder gegen Jeden (eine sog. Halbrunde) geschossen haben, benötigen wir noch drei Durchgänge. Hier beenden wir nach dem 7. Durchgang am 1. April.

DurchgangLuftgewehr
25M-Pistole
Luftpistole
Auflage
LG-GOL-A
404. März
518. März11. März04. März
601. April25. März18. März
722. April08. April01. April
806. Mai29. April

Wenn letztes Jahr bereits Folgedurchgänge zwar geschossen und gemeldet, aber nicht mehr gewertet wurden, gelten diese natürlich weiterhin als geschossen und gemeldet und müssen nicht wiederholt werden.

Sollte die eine oder andere Mannschaft im letzten Jahr bereits Wettkämpfe ausgesetzt haben und wäre nun der Meinung, diese eigentlich noch nachholen zu wollen, dann bitte mit mir Kontakt aufnehmen.
Ich schalte diese Wettkämpfe dann für eine Nachholung und Meldung wieder frei, so dass sie nachgeholt werden können.

Sollten dennoch – was wir nicht hoffen wollen – Mannschaften trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht in der Lage sein, anzutreten oder nicht vollständig antreten können, bleiben sie entweder mit 0 stehen oder können gerne auch unvollständig schießen. Hauptsache soll sein, dass in die Vereinsheime wieder Leben und sportliche Aktivität einzieht.

Bitte informiert euch auf den Rundenwettkampfseiten bzw. im RWK-Onlinemelder über die neuen Wettkampfpläne, in denen die neuen Termine ausgewiesen werden.

In diesem Sinne hoffen wir

  1. ) auf eine freudige Wiederaufnahme der Rundenwettkämpfe eurerseits und
  2. ) dass die erhofften Lockerungen für den Wettkampfbetrieb eintreten werden.

Bis dahin – bleibt weiterhin gesund und Gut Schuß!

Gausport- und RWK-Leitung