Hallo liebe Schützenkamerad(inn)en!

Die Bayerische Landesregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) mit all ihren negativen Auswirkungen auf unseren Rundenwettkampf und Schießsport vorerst bis zum 09. Februar 2022 verlängert.

So bleibt der Zutritt zu Sportstätten u.ä. generell weiterhin nur Personen nach der 2G-Plus-Regelung gestattet. Ausgenommen davon bleiben jedoch nach wie vor minderjährige Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Schultestungen. Zumindest diese Ausnahme soll so lange Bestand haben, so lange es eine 2G-Regelung (egal in welcher Ausprägung) gibt.

Der Rundenwettkampf pausiert deshalb weiter, er ist noch nicht abgebrochen.

Unser Fokus bleibt auf einer Fortsetzung im Laufe des zeitigen Frühjahrs – zumindest mit einer dann noch abschlußfähigen „Halbrunde“, auch wenn wir an das ursprünglich geplante Saisonende noch ein paar Wochen dranhängen müssten.

Irgendwann werden wir hoffentlich zumindest bis zum „normalen“ 2G zurückkehren können oder die Boosterimpfungen kommen in einen Prozentsatz, der uns im Herbst den Rundenwettkampf auch unter Normal-2G fortführen ließ. Wir werden sehen …

Wir werden die Lage weiterhin beobachten und bei entsprechenden Möglichkeiten rechtzeitig entscheiden und informieren.

Bis dahin – bleibt weiterhin gesund und werbt im Rahmen eurer Möglichkeiten für die gemeinsame Impfung/Boosterimpfung.

Gausport- und RWK-Leitung