Hallo liebe Schützenkamerad(inn)en!
Seit heute gilt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) mit negativen Auswirkungen auf unseren Rundenwettkampf und Schießsport.
Gestern wurde im Bericht zur Kabinettssitzung vom 23.11.2021 unter Punkt 3.3 noch davon gesprochen, dass die 2G-Plus-Regelung für Sportveranstaltungen nur für Zuschauer zuträfe und auch, dass weiterhin minderjährige Schülerinnen und Schüler (12-17 Jahre) im Rahmen ihrer Schultestungen zu 2G zugelassen wären. Dieser Beschluß hätte uns den Rundenwettkampf wie angekündigt unter 2G zumindest bis zum Jahresende fortführen lassen.
Heute – mit Veröffentlichung der 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) und der Zusammenfassung des BSSB für unseren Schießsport – ist das nur noch “Schnee von gestern“.
So ist der Zutritt zu Sportstätten u.ä. generell nur noch Personen nach der 2G-Plus-Regelung gestattet. Ausgenommen davon bleiben jedoch nach wie vor minderjährige Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Schultestungen. Von nur Zuschauern oder sonstigen Ausnahmen ist nicht mehr die Rede.
Nachdem wir – Gausport- und RWK-Leitung – davon ausgehen, dass diese Plusregelung aufgrund fehlender Bereitschaft in der großen Masse nicht durchführbar ist und ein halbwegs geregelter Wettkampfbetrieb dadurch unmöglich wird, haben wir uns durchgerungen, den Rundenwettkampf ab sofort bis zum Beginn der Rückrunde im Laufe des Januars vorerst auszusetzen!
Rechtzeitig zu Beginn der Rückrunde werden wir der Lage entsprechend über das weitere Vorgehen beraten und entscheiden. Der Rundenwettkampf pausiert, er ist noch nicht abgebrochen. Unser Fokus bleibt auf einer Fortsetzung im Januar, dann vielleicht auch mit bis dahin mehr geimpften Schützinnen und Schützen.
Bis dahin – bleibt weiterhin gesund und werbt im Rahmen eurer Möglichkeiten für die gemeinsame Impfung.
Gausport- und RWK-Leitung