Änderung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(8. BayIfSMV)
Diese Verordnung trat am 2. November 2020 in Kraft, wurde am 12. November 2020 geändert, und tritt mit Ablauf des 30. Novembers 2020 außer Kraft.
Schießsport derzeit nur noch im Freien erlaubt – Raumschießanlagen geschlossen
- Mit der Änderung der 8. BaylfSMV vom 12. November 2020 ist nun auch die Ausübung von Individualsportarten, wozu auch der Schießsport gehört, Indoor (Raumschießanlagen) untersagt.
- Die Ausübung von Individualsport im Freien ist weiterhin möglich.
Mehr Informationen auf den Seiten des BSSB…
Seit heute werden wir vom 2. Corona-Lockdown geschüttelt. All die Aufregung der vergangenen Tage und Wochen war umsonst, jetzt machen wir trotzdem dicht.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird geschlossen.
Schießsport ist Individualsport – so stehts wörtlich in Wikipedia. Und Individualsport wäre allein, zu zweit oder innerhalb eines Hausstandes nach wie vor möglich.
Nur hat die Sache halt einen Haken: Allein darf gar kein Schütze am Stand schießen, es sei denn, es wäre eine Qualifizierte Standaufsicht. Für einen “normalen” Schützen muss immer eine Standaufsicht parat stehen, wobei wir dann schon “zu zweit” wären, aber vermutlich in den meisten Fällen auch aus “zwei Hausständen” => also Pustekuchen! Sicher gibt es auch Hausstände, in denen ein paar Schützen inkl. geschulte Standaufsicht vorhanden sind, aber die geben halt meistens auch keine Mannschaft ab.
Und was dann auch noch erschwerend dazu kommt: Die Gastronomie in unseren Schützenhäusern muss halt auch geschlossen bleiben.
Also nehmen wir unser Kreuz auf uns und setzen die RWK-Saison über die bereits vorgesehenen 14 Tage für die Zeitdauer des 2. Corona-Lockdowns weiter aus.
Irgendwann wird irgendwer verkünden, wann wir wieder wie Wettkämpfe in gewohnter Mannschaftsstärke schießen dürfen. Nach anfänglichem Zögern hat uns der BSSB die letzten Wochen und Monate gut und zügig und vor allem auch umfassend informiert und sich für einen geregelten Wettkampfbetrieb trotz Auflagen stark gemacht. Hoffen wir weiter auf unseren Landesverband.
Wenn wir wieder eine Freigabe bekommen – ob es nun nach den angekündigten 4 Wochen oder auch irgendwann später sein wird -, werden wir entscheiden, wie und in welchem verbleibenden Umfang wir die Rundenwettkämpfe dann wieder aufnehmen (können). Bis dahin bleiben die Termine in den veröffentlichten Wettkampfunterlagen mal so bestehen wie sie sind. Diese werden wir zu gegebener Zeit entsprechend anpassen und Euch wieder informieren.